Behörden Online - Agentur für Arbeit

Agentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit wurde noch vor nicht allzu langer Zeit einfach als Bundesanstalt für Arbeit bezeichnet oder ganz einfach als Arbeitsamt. Bei dieser Behörde handelt es sich um das Verwaltungsorgan in Deutschland, dass für die Arbeitsvermittlung an Arbeitslose und mit der Arbeitsförderung zuständig ist. Des Weiteren befasst sich die Bundesagentur für Arbeit auch mit der Zahlung von Arbeitslosengeld, also der Leistungsgewährung. Der Sitz der Agentur für Arbeit ist in Nürnberg, sie untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Agentur für Arbeit ist einer der größten Arbeitgeber des Bundes und die größte Behörde mit 95000 Mitarbeitern.
Die Aufgaben der Agentur sind teilweise im Sozialgesetzbuch geregelt. Unter die Zuständigkeit der Agentur und zu ihren Aufgaben gehören unter anderem natürlich die Arbeitsvermittlung und die Arbeitsberatung, sowohl für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Des Weiteren die Berufsberatung für Jugendliche und junge Erwachsene, die ins Berufsleben einsteigen werden. Nicht zu vergessen sind die Beobachtungen, die von der Agentur für Arbeit am Arbeitsmarkt durchgeführt werden, dazu gehören auch die Arbeitsmarktforschung und die Berufsforschung, beispielsweise wo sich neue Stellen entwickeln könnten. Die Agentur für Arbeit führt auch die Zahlung von Lohnersatzleistungen durch. Zu diesen Lohnersatzzahlungen gehören Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Arbeitnehmerhilfe und auch Insolvenzgeld.
Zu Leistungen der aktiven Arbeitsförderung gehören Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Mobilitätshilfen, Eingliederungszuschüsse, Strukturanpassungsmaßnahmen und Lohnkostenzuschüsse.
Die Berufsausbildung wird ebenfalls unterstützt und gefördert. Hierbei können im Vorfeld Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden, sowie Ausbildungsbegleitende Hilfen. Es wird die Förderung von Wohnheimen für Auszubildende durchgeführt und eine Berufsausbildungsbeihilfe angeboten. Neben der Berufsausbildung wird auch die Berufliche Weiterbildung gefördert.
Es gibt noch sonstige andere Leistungen und Aufgabenbereiche, wie beispielsweise die Schwerbehindertenrechte zu pflegen, Rehabilitationsleistungen zu zahlen, Leistungen zur Förderung einer Beschäftigung in der Bauwirtschaft. In den meisten Städten übernimmt die Agentur für Arbeit die Zahlung des Kindergeldes, die so genannte Familienkasse.