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Sozialamt

Das Sozialamt ist verantwortlich für die Sozialhilfe und andere soziale Angelegenheiten. Nach der bekannten Hartz-Reform übernehmen Arbeitsagenturen einige Aufgaben bzw. Leistungen der Sozialämter.
Sozialhilfe ist eine öffentlich-rechtliche Sozialleistung und ist das letzte Auffangnetz in unserer sozialen Gesellschaft. Die Sozialleistungen ermöglichen es Menschen sich einen Mindeststandard zu finanzieren, dies ist in unserem Grundgesetz, das soziale Sicherheit gewährt, so verankert. Ein menschenwürdiges Dasein soll sichergestellt werden. Hierbei handelt es sich um das so genannte soziokulturelle Existenzminimum. Das Sozialhilferecht beschreibt den Mindeststandard bedürftiger Personen. Die Leitidee vom menschenwürdigen Dasein entspringt aus dem Sozialgesetzbuch.
Die Leistungen des Sozialamtes sind im Sozialgesetzbuch XII niedergeschrieben. Dazu gehören unter anderem die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundlage bzw. die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit. Unter der Hilfe zum Lebensunterhalt versteht man, wie bereits erwähnt, einem menschlichen Dasein ein Existenzminimum zu gewähren. Der Personenkreis, der Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, bezieht sich auf Personen verschiedener Altersklassen, die sich jedoch auf Grund ihrer sozialen Situation nicht selbst finanzieren können. Die Grundsicherung im Alter spielt auf die Altersarmut in Deutschland (und in andern Staaten) an. Hinsichtlich der Erwerbsunfähigkeit unterscheidet man verschiedene Arten der Erwerbsunfähigkeit. Dazu gehören volle Erwerbsminderung und die teilweise Erwerbsminderung. Das Sozialamt kann überdies auch bei Anlass einmalige Sonderzahlungen bewerkstelligen. Bei besonderen Lebenslagen werden ebenfalls angepasst Hilfen gewährleistet, so beispielsweise die Krankenhilfe und die Hilfe zur Pflege, des Weiteren werden auch Eingliederungshilfen für Behinderte geleistet. Bei der Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsbezogene Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die die erforderlichen Pflegekosten selbst nicht aufbringen können.